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Die Kaskoversicherung – Teilkasko, Vollkasko, Selbstbehalt

Neben dem Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung haben Autofahrer in Deutschland die Möglichkeit, sich zusätzlich freiwillig gegen Schäden an ihrem Fahrzeug im Rahmen einer Kaskoversicherung abzusichern. Meist ist eine solche Vorsorge ratsam. Hierbei gilt es jedoch, sinnvoll abzuwägen, wie viel Schutz man wirklich braucht – damit sich der Versicherungsbeitrag finanziell in Grenzen hält.

Grundsätzliches zur Kaskoversicherung

Das Wort Kasko ist vielleicht zunächst erklärungsbedürftig, es ist spanischer Herkunft und kommt aus dem Seemännischen; dort bezeichnet »Casco« die schwimmfähige Hülle eines Schiffes, ohne die verbaute Technik. Schon vor Jahrhunderten konnten sich Eigner diesbezüglich gegen Schäden versichern – in Abgrenzung von der Ladung (»Cargo«).

Die Kfz-Kasko deckt die Aufwendungen bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des eigenen Fahrzeugs ab. Erstattet wird, was an Reparaturkosten entsteht, und bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (abzüglich des möglicherweise vorhandenen Restwerts). Ist das Fahrzeug aufgrund eines Vorfalls nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher, werden zudem die Abschleppkosten übernommen.

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Versicherungsumfang bei Teilkasko und Vollkasko

Üblicherweise umfasst der Teilkasko-Versicherungsschutz Schäden durch:
Brand oder Explosion
Diebstahl oder Raub
Glasbruch
Kurzschluss oder Schmorbrand der Verkabelung
Unwetterfolgen
Wildunfall
Marderverbiss

Bei der Vollkasko kommen hinzu:
Vandalismus
Eigenverschulden
Fremdverschulden, etwa bei kleinen Kindern, wo die Deliktunfähigkeit einen Schadenersatzanspruch ausschließt

Was dabei jedoch genau darunter fällt, und was nicht, ist keineswegs immer einfach zu entscheiden und muss im Einzelfall mit der Versicherung oder womöglich sogar rechtlich geklärt werden. So hat ein deutsches Gericht entschieden, dass der Zusammenstoß mit einem norwegischen Rentier keinen Kaskounfall darstellt, weil es sich nicht um Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes handelt. (Bei einem Seehund wäre das anders.)

Ausschlüsse bei der Kaskoversicherung

Damit die Versicherung dann auch leistet, treffen den Versicherungsnehmer zunächst einige Pflichten. Dazu gehören selbstverständlich korrekte Angaben sowie die Aufklärung eines Unfalls. Darüber hinaus besteht, wie im ganzen deutschen Rechtsraum üblich, eine Schadensminderungspflicht – man muss sich also, wenn es möglich ist, so verhalten, dass der eingetretene Schaden nicht noch größer wird.

Der Eintritt der Versicherung ist in der Regel ausgeschlossen bei:
vorsätzlichem Handeln
Autorennen
Naturgewalt, staatlichem Eingriff oder Kriegsereignissen
Auswirkungen von Kernenergie

Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, können Ansprüche, je nach Eigenverschulden, prozentual gekürzt werden (sogenannte Quotelung).

Die geeignete Wahl: Vollkasko oder Teilkasko?

Je größer ein drohender Verlust, um so besser möchte man eigentlich abgesichert sein. Bei relativ neuen, teuren oder wertvollen Fahrzeugen (beispielsweise Oldtimern) bietet sich daher der vollumfängliche Kaskoschutz an. Fahranfänger, die mit erhöhten Risiken im Straßenverkehr unterwegs sind, sollten sich entsprechend gegen potenzielle Schäden wappnen. Schließlich wird bei vielen Leasingverträgen Vollkaskoschutz vereinbart – meist mit einer zusätzlichen GAP-Versicherung. Diese überbrückt bei Totalschaden oder Fahrzeugverlust die Lücke zwischen dem von der Versicherung erstatteten Wiederbeschaffungswert und der noch bestehenden, meist höheren Restforderung des Leasinggebers, was sonst aus eigener Tasche beglichen werden müsste. Für finanzierte Fahrzeuge gelten die gleichen Überlegungen.

Normale Fahrzeuge des täglichen Gebrauchs kommen, wenn sie bereits einige Jahre alt oder aus zweiter Hand sind, dann gut mit einem Teilkaskoschutz aus. Auch wer nur selten fährt oder sein Schadensrisiko aus anderen Gründen als objektiv gering einschätzt, kann es mit der weniger teuren Versicherungsvariante bewenden lassen.

Kaskoversicherung-Teilkasko-Vollkasko
Kaskoversicherung- Teilkasko oder Vollkasko?
Versicherungsbeitrag und Selbstbehalt

Die Höhe des jeweiligen Versicherungsbeitrags hängt von vielen Faktoren ab: vom Fahrzeug, vom Standort, von der Nutzung, von zusätzlichen Versicherungsleistungen. Günstig beeinflussen kann man den Beitrag über den sogenannten Selbstbehalt. Dabei wird eine finanzielle Eigenbeteiligung für den Schadensfall vereinbart, sei es als prozentualer oder als fixer Anteil. – Damit trägt einerseits die Versicherung nicht mehr das volle Kostenrisiko, andererseits wird beim Versicherungsnehmer womöglich die Bereitschaft gestärkt, sich umsichtig und verantwortlich zu verhalten.

Tipp: Wer einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung abschließt, spart. Damit geht die Verpflichtung einher, sein Fahrzeug nur in bestimmten Partnerwerkstätten reparieren zu lassen, was in vielen Fällen jedoch eine akzeptable Einschränkung sein sollte. Der Versicherer hat immerhin ein eigenes Interesse, dass die Werkstatt in seinem Namen hochqualitativ arbeitet.

Fazit

Ob eine Kaskoversicherung letztlich vorteilhaft und finanziell attraktiv ist, bestimmt sich über die Details der Versicherungsbedingungen. Hier gibt es vielerlei kleiner, dennoch maßgeblicher Unterschiede bei den Anbietern. Nicht alles ist überhaupt immer miteinander vergleichbar, der Überblick erweist sich häufig als schwierig. Expertenrat hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

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