
Privathaftpflichtversicherung - wichtig? Wann leistet sie?
Eine Privathaftpflichtversicherung begleicht gegen Sie gerichtete Schadensersatzansprüche und schont ihr Portemonnaie!
Und das bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro.
Sie ist also durchaus eine wichtige Absicherung die dann leistet, wenn Sie es nicht können.
Laut BGB muss derjenige in die Tasche greifen, wer Anderen einen Schaden zugefügt hat.
Das kann Schadensersatz in Millionenhöhe bedeuten und bedeutet damit dann auch den wirtschaftlichen Zusammenbruch.
Können oder wollen Sie den Schaden nicht aus dem eigenen Ersparten ersetzen, so ist die Privathaftpflichtversicherung eine perfekt geeignete Versicherung für Sie.
Die Privathaftpflichtversicherung wehrt jedoch auch gegen Sie gestellte unberechtigte Ansprüche ab.
Achten Sie in jedem Fall darauf, dass die (am Häufigsten vorkommenden) Gefälligkeitsschäden bezahlt werden. Das sind Schäden die entstanden sind, weil Sie einer dritten Person einen gefallen tun wollten.
Beispiel: Sie helfen einem Freund beim Umzug. Dieser bittet Sie, den Fernseher die Treppen mit herunterzutragen. Aufgrund intensiver körperlicher Arbeit haben Sie schwitzige Hände, weswegen Ihnen der Fernseher beim Tragen aus den Händen gleitet, herunterfällt und kaputt geht.
Gemäß Privathaftpflicht-Versicherungsbedingungen liegt hier ein klassischer Gefälligkeitsschaden vor. Dieser wird nur dann von der Versicherungsgesellschaft getragen, wenn Sie Gefälligkeitsschäden im Kleingedruckten mit eingeschlossen haben, was kein Standard ist.
Ein weiteres wesentliches Merkmal sind geliehene Gegenstände.
Denn wenn Ihnen Ihre Freunde das Telefon in die Hand geben um etwas zu zeigen und das dann aus Versehen herunterfällt, ist es bereits ein geliehener Gegenstand.
Sollten Sie hin und wieder in die Situation kommen, sich Gegenstände gegen Entgelt zu leihen (zum Beispiel ein Rasenmäher aus dem Baumarkt), so sollten Sie unbedingt darauf achten, auch gemietete Gegenstände explizit in den Versicherungsbedingungen vorzufinden.
Doch auch Schäden an Ihrer eigenen Mietwohnung (Rücken des Sofas um zu Wischen und dem damit zerkratzten Laminat), Schlüsselverlust und der sogenannte Forderungsausfall zählt in die Leistung der Privathaftpflichtversicherung rein.
Ein Forderungsausfall liegt dann vor, wenn Sie von einer dritten Person geschädigt werden und diese Person finanziell nicht in der Lage ist, Ihnen diesen Schaden zu ersetzen sowie keine eigene Privathaftpflichtversicherung hat.
Mit dem Baustein „Forderungsausfalldeckung“ in Ihrer Privathaftpflichtversicherung können Sie den eigenen Schaden nun bei Ihrer Versicherung geltend machen.
Da Sie dazu allerdings einen Titel von Gericht benötigen, ist es wichtig ebenso darauf zu achten, den Baustein der „Spezialrechtsschutz“ mit einzuschließen. Dieser Baustein trägt dann sämtliche Gerichtskosten die anfallen, um sich den benötigten Titel des Forderungsausfalls zu holen und hat mit einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung nichts zu tun.
99% aller Privathaftpflichtversicherungen haben die Spezialrechtsschutz nicht mit eingeschlossen. In 50% der Gesellschaften ist es nichtmal möglich selbst im Premium-Tarif diesen Baustein überhaupt mit in die Versicherung zu integrieren.
Aus diesen Gründen sollten Sie sich durch Ihren Finanzmakler eine individuelle Absicherung nach Ihrem Geschmack fertigen lassen. Vergleichen Sie den Markt, nutzen Sie den Konkurrenzkampf von über 500 Gesellschaften für sich.
Trotz sehr niedriger Versicherungsbeiträge bekommen Sie damit maximalen Schutz.
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